Aus Bioabfall wird erneuerbare Energie aus der Region!

Gutes Trennen wird belohnt: Reduzieren Sie mit der Biotonne Ihr Restmüllvolumen

Seit Januar 2023 gibt es in Leverkusen die freiwillige Biotonne. Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Teebeutel, dazu Gartenabfälle wie Grünschnitt: Leverkusener Bio-Abfall wird in der AVEA-Vergärungsanlage in Lindlar erst in Biogas und anschließend in Biostrom umgewandelt. Aus einer Tonne Bioabfall entstehen etwa 110 m³ Biogas. Daraus produziert die AVEA rund 220 kwh Strom. Sprich aus einem Kilo Leverkusener Bioabfall entstehen circa 0,22 kwh – damit läuft ein moderner TV-Flachbildschirm etwa drei Stunden!

In einer Großaktion hat die AVEA bisher mehr als 10.000 bestellte Biotonnen im Stadtgebiet ausgeliefert. Und die Müllbehälter-Tausch-Aktion ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Noch bis Ende April werden vor allem die Restmülltonnen auf das geringere Behältervolumen angepasst, aber auch Papiertonnen werden entsprechend der gewünschten Behältergrößen ausgetauscht und weitere bestellte Biotonnen ausgeliefert. Die Tonnen daher bitte zugänglich für die Mitarbeiter stehen lassen! An dieser Stelle bitte noch ein wenig Geduld haben und nur in dringenden Fällen telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen und der AVEA sich auf die Umsetzung konzentrieren.

Erstmalig gibt es auch 40 und 80 Liter als Tonnengröße. Durch die getrennte Sammlung der Bioabfälle schrumpft der Restmüll merklich zusammen. Viele haben dies schon mit Hilfe der Aktion „Sammelstellen“ getestet. Die Sammelstellen waren bis zum Ende des Jahres 2022 verfügbar und werden jetzt durch die haushaltnahe Biotonnensammlung ersetzt. So kann noch einfacher ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.

Die Leerung der Biotonnen erfolgt alle 14 Tage gemeinsam mit der Restmülltonne. Damit alles reibungslos funktioniert, finden Sie hier ein paar hilfreiche Tipps.

Am allerwichtigsten: In die Biotonne gehören nur Küchen- und Gartenabfälle!

Aus Bioabfall wird erneuerbare Energie aus der Region!
Das gehört in die Biotonne
  • Essensreste, auch Gekochtes (ggf. eingewickelt in Zeitungspapier)
  • alte Lebensmittel (ohne Verpackung)
  • Obst-/Gemüsereste, Schalen, auch von Zitrusfrüchten
  • Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel, Eierschalen
  • Küchenpapier
  • Speisereste wie z. B.: Wurst, Fleisch, Knochen in haushaltsüblichen Mengen
  • Grün-/Strauchschnitt*,
  • Laub,
  • Blumen- und Pflanzenreste (auch kranke Pflanzenteile)
  • Fallobst

*Große Mengen Grünschnitt (Kofferraumladung) können weiterhin an den bekannten Grünschnittsammelstellen abgegeben werden.

Das gehört nicht in die Biotonne
  • Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Tüten, Plastiktüten,
  • kompostierbare Plastiktüten
  • kompostierbare Kaffeekapseln, kompostierbares Besteck etc.
  • Metalle, Alufolien, Dosen
  • Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel
  • Textilien, Leder
  • Katzen- und Kleintierstreu
  • behandeltes Holz, Asche
  • Erde, Sand, Kies, Steine

WICHTIG! Bioabfälle aus gewerblichen Anfallstellen wie z. B. Gastronomiebetrieben sowie Abfälle, die unter den Geltungsbereich des Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (TierNebG) fallen dürfen nicht in die kommunale Biotonne. Gewerbliche Bioabfälle sind nur dann zugelassen, wenn Sie mit denen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.

Eine ausführliche Übersicht, was in die Biotonne rein darf und was nicht, finden Sie hier. Einfach runterladen und zur Erinnerung an den Kühlschrank oder die Notizwand hängen.

Biotonnenflyer zum Download (PDF)

Richtig Trennen in der Küche

Sind so genannte „Störstoffe“ enthalten wie Plastiktüten, verpackte Lebensmittel oder Straßenkehricht, dann kann der Bioabfall nicht zu Energie und hochwertigem Kompost umgewandelt werden. Im schlimmsten Fall muss die Biotonne gebührenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Das verursacht also zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Sauberes Trennen ist daher doppelt wichtig: für die Umwelt und den Geldbeutel!

Dufte durch den Alltag – Damit die Tonne nicht stinkt

 Jeder, der eine Biotonne nutzt, kennt ihn, diesen Gestank, der manchmal aus ihr emporsteigt. So wertvoll Bioabfall auch ist: Der Geruch der Biotonne – vor allem des Biomülls in der Wohnung – ist und bleibt unangenehm. Eines ist klar: Gesundheitsgefährdend ist der Geruch der Biotonne nicht! Damit die Biotonne im Sommer dennoch nicht zur Heimat von Fliegenlarven und Maden wird, gibt es viele wirksame und nützliche Tipps. Diese sind sinnvoll, aber in Leverkusen nicht zwingend notwendig, denn die Biotonnen werden mit einem Biofilterdeckel ausgestattet. Der Bio-Filterdeckel verhindert durch eine umlaufende Dichtung, dass Faulgase nach außen dringen und Fliegen für die Eiablage in das Tonneninnere eindringen. So entstehen erst gar keine Gerüche und Fliegen bleiben der Tonne fern.

Wie funktioniert der Biofilter?

Das Filtermaterial besteht aus Kokosfasern (Verwendung eines Abfallprodukts) das mit Mikroorganismen angereichert wird. Entstehende Faulgase werden im Biofilter in „saubere Luft“ umgewandelt (CO2 und Wasser). Im Gegensatz zu Aktivkohle, die Gerüche nur anlagert, bis sie voll ist, haben diese Filter sehr lange Wirkungsdauern von mehreren Jahren. Das Filtermaterial ist aufgrund seiner Beschaffenheit biologisch abbaubar. Damit der Filter seine Wirkung optimal entfaltet ist nur eins wichtig: Den Deckel der Tonne immer komplett geschlossen halten! 

So aktivieren Sie den Biofilter-Deckel:

  • Halten Sie 500 ml lauwarmes Wasser bereit.
  • Drehen Sie den Filterdeckel gegen den Uhrzeigersinn aus der Rastung ab.
  • Gießen Sie in jede der vier Kammern langsam je 125 ml des Wassers.
  • Drehen Sie die Kappe wieder ein, bis sie hörbar einrastet.
  • Der Biofilter-Deckel ist jetzt aktiviert. 
  • Halten Sie 500 ml lauwarmes Wasser bereit.
  • Lösen Sie mit einem Schraubendreher die drei Schrauben am Deckel.
  • Gießen Sie in jede der vier Kammern langsam je 125 ml des Wassers.
  • Schrauben Sie die drei Schrauben am Deckel wieder fest.
  • Der Biofilter-Deckel ist jetzt aktiviert.

Aktivieren Sie Ihren Biofilter-Deckel!

Bevor Sie Ihre Biotonne nutzen, müssen Sie den Bio-Filterdeckel einmalig aktivieren. Wie es geht, sehen Sie im Video.

Auch die Vorsortiergefäße, die bei der AVEA erhältlich sind, sind mit diesem Biofilter ausgestattet. So werden auch in der Küche unangenehme Gerüche vermieden und die Bioabfälle können darin bequem zur Biotonne transportiert werden.

Diese Vorsortierer haben ein Volumen von 10 Litern und können zum einem Preis von 7,50 Euro hier erworben werden:

AVEA Hauptverwaltung
Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen

Montag bis Donnerstag 8.00 – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 – 14.00 Uhr

AVEA Wertstoffzentrum
Dieselstraße 18, 51381 Leverkusen

Montag bis Freitag 08.00 – 18.00 Uhr (November- März)
Montag bis Freitag 08.00 – 20.00 Uhr (April – Oktober)

Biomassezentrum Burscheid-Heiligeneiche
Am Mühlenweg, 51399 Burscheid

Montag bis Freitag 08.00 – 16.30 Uhr

In der AVEA Hauptverwaltung, Im Eisholz 3, werden auch Ersatz-Biofilter verkauft. 

  • Für das 10 Liter Vorsortiergefäß ist ein Paket mit zwei Biofiltern zum Preis von 5,00 Euro erhältlich.
  • Für die 120 Liter- sowie für die 240 Liter-Biotonne kostet der Ersatzfilter je 11,00 Euro pro Stück.

Bioabfall-Tipps - Wissenswertes rund um die Biotonne

14-tägliche Leerung

Die Biotonne wird alle zwei Wochen zeitgleich mit dem Restmüll geleert.

Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biotonne!

Wenn Plastiktüten für die Sammlung von Bioabfällen benutzt werden, dann gelangen sie über die Biotonne in unser Kompostwerk. Bei der Zerkleinerung der Bioabfälle im Kompostwerk werden auch die Plastiktüten zerrissen und es besteht die Gefahr, dass kleine Fetzen in unseren hochwertigen Kompost gelangen. Dies gilt auch für sogenannte „kompostierbare Plastiktüten“ oder Tüten aus Mais- und/oder Kartoffelstärke, denn innerhalb des Produktionsprozesses unserer Anlage werden kompostierbare Beutel nicht sicher vollständig biologisch abgebaut. Die Zersetzungszeit dieser Tüten liegt über den Produktionszeiten. Wir wollen saubere Komposterde und funktionierende Anlagen für mehr Bioenergie.

Wir möchten mit unserem Kompost Nährstoffkreisläufe schließen und die immer knapper werdende Ressourcen auf unserer Erde schonen. Damit dies gelingt und wir unseren Kindern eine saubere Erde hinterlassen können, müssen Bioabfälle frei von Plastik und sonstigen Störstoffen sein. Nur so ist garantiert, dass unser Kompost sauber ist und die Felder und Gärten, die mit unserm Kompost gedüngt werden, sauber bleiben. Mach mit! Halte deine Bioabfälle sauber!

Wie aus Ihrem Bioabfall Strom und Kompost wird

Wenn wir alle unseren Bioabfall getrennt sammeln und entsorgen, funktioniert die optimale Verwertung mit Hilfe von Bakterien und Blockheizkraftwerken. In der AVEA Vergärungsanlage in Lindlar Bio- und Grünabfallbehandlung | AVEA machen wir aus dem Bioabfall echte Bioenergie. Dort wurden im letzten Jahr circa 65.000 Tonnen Bioabfall aus dem Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreis zu circa 8.000 Megawatt-Stunden Biostrom umgewandelt. Dabei sind die Kapazitäten der Anlage nicht ausgereizt und können mit weiterem individuell gesammelten Bioabfall gesteigert werden. Bioabfall ist damit ein echter Rohstoff und eine saubere Alternative zu fossilen Energieträgern. Die AVEA ist damit nicht nur Entsorger, sondern auch Energielieferant.

Danach ist aber nicht Schluss, sondern wird der Bioabfall in wertvollen Kompost Kompostprodukte | AVEA umgewandelt. Der aus Bioabfällen hergestellte Kompost stabilisiert und verbessert den Humusgehalt und die wertvollen Funktionen unserer landwirtschaftlichen Böden. Kompost hilft, die Verwendung von Torf zu ersetzen und macht den Verzicht auf chemische Dünger möglich. Der Biokompost wirkt sich durch seine Nährstoffe positiv auf Pflanzen und Umwelt aus. Die korrekte Getrenntsammlung von Bioabfällen und der Einsatz von Kompost sind ein wesentlicher Faktor, wenn es um die Reduktion des CO2-Ausstoßes geht. Das funktioniert jedoch nur, wenn der Bioabfall frei von Störstoffen ist. So kann auch jeder ohne (Nutz-)Garten/eigenen Komposter mit seinen Bioabfällen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Biotonne, ein Beitrag zum Umweltschutz

Die freiwillige Biotonne wird aus altem Kunststoff hergestellt. Plastik ist wertvoll, denn es wird aus einer wichtigen Ressource hergestellt: Erdöl! Das Recyceln von Plastik ist damit ein Beitrag zum Umweltschutz, reduziert den Rohstoffverbrauch und verkleinert die Müllberge. Die Biotonne trägt das Umweltzeichen Blauer Engel! Damit ist sie aus mindestens 80 % Recycling-Kunststoff und gleichzeitig wird auf die Begrenzung von Schadstoffen geachtet. Dennoch ist sie qualitativ mit jeder Neuware vergleichbar, da sie die gleichen Tests und Standards (RAL-GZ 951/1) wie Neuware einhält. Auch hier achtet Leverkusen auf Nachhaltigkeit!

FAQs Biotonne

Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel müssen aus der Verpackung genommen werden, um diese als Bioabfall zu verwerten. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen.

Es empfiehlt sich den biogenen Abfall in einem Behälter mit Deckel zu sammeln. Dabei sollte der Behälter ein Fassungsvermögen von 10 Litern nicht übersteigen. Die AVEA bietet Vorsortiergefäße zum kleinen Preis (7,50 Euro).

Ja. In frostigen Nächten kann Bioabfall festfrieren und so die Leerung der Biotonne verhindern. Das „Schütteln“ der Tonne am Fahrzeug kann bei niedrigen Temperaturen dazu führen, dass die Tonne bricht. Um das Festfrieren zu verhindern, bitte folgendes beachten:

  • Frostfreier Standort
    Nach Möglichkeit die Behälter in der Nacht vor der Leerung frostfrei in der Garage oder geschützt an der Hauswand abstellen
  • Abfälle locker einfüllen
    Die Bioabfälle nicht pressen oder stampfen, sondern locker einfüllen. Zwischen die schweren Küchenabfälle zum Beispiel ein paar Zweige legen.
  • Feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier einwickeln
    Keine Flüssigkeiten einfüllen! Feuchte Küchenabfälle in Zeitungspapier einwickeln. Auf dem Boden der Tonne geknülltes Zeitungspapier oder etwas Strauchschnitt auslegen.
  • Abfälle lockern
    Sollte der Abfall dennoch mal festgefroren sein, vor der nächsten Leerung mit einem Spaten lockern.

Die Biotonne sollte in regelmäßigen Abständen geleert werden – auch, wenn sie durch Abwesenheit (etwa in Urlaubszeiten) nur halbvoll sein sollte. Ebenfalls ist es ratsam den Abfallbehälter nach der Leerung mit Wasser zu reinigen und gelegentlich auch heißes Wasser zu nutzen. Anschließend die Biotonne vorsichtig kopfüber trocknen – ohne dabei den Biofilterdeckel zu zerstören.

Küchenabfälle:
Küchen- und Speisereste besitzen häufig eine hohe Feuchtigkeit, aber für die Biotonne sollten die Abfälle möglichst trocken sein. Aus diesem Grund können besonders feuchte Küchen- und Speisereste in unbehandeltem Zeitungspapier gewickelt werden. Flüssige Abfälle (Suppen, Milch, Saft) sind nicht über die Biotonne zu entsorgen.

Garten- und Pflanzenabfälle:
Sollten Garten- sowie Pflanzenabfälle über die Biotonne entsorgt werden, dann sind diese gut zu zerkleinern und nicht in die Tonne zu pressen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich zum Beispiel Äste in der Biotonne verkeilen und eine vollständige Entleerung verhindern.

Nein, Straßenkehricht oder Straßenlaub darf nicht in die Biotonne, weil sich Verunreinigungen aus dem Verkehrsgeschehen (Tropfverluste aus Treibstoff, Öle, Abrieb oder Auftaumittel wie Salze) in ihnen befinden können. Zudem enthält der Straßenkehricht im Frühjahr überwiegend Splitt, im Sommer Störstoffe (Verpackungen, Zigarettenstummel und Papiertaschentücher) und ab Herbst verunreinigtes Laub. Daher den Straßenkehricht immer über den Restabfallbehälter entsorgen.

Nein, Gartenerde oder Sand sind nicht gut für die Biotonne und stören den Kompostierungsprozess.

So funktioniert das neue Gebührensystem

Nutzen Sie den Gebührenrechner für einen besseren Überblick!

Mehr Gebührengerechtigkeit, Transparenz, Rechtssicherheit und Anreize zur Abfallreduzierung – das ist das Ziel des neuen Bemessungssystems der Abfallentsorgungsgebühren in Leverkusen. Mit dem neuen System können Sie Art und Größe Ihrer Abfallbehälter an die tatsächlichen, individuellen Bedürfnisse Ihres Haushalts anpassen.

So funktioniert das neue Gebührensystem
  • Ab dem 01.01.2023 wird der bisherige Personenmaßstab durch eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr ersetzt.
  • Die Grundgebühr wird je Grundstück - unabhängig von einer gemeldeten Personenzahl - festgesetzt und beträgt 30 Euro/Jahr. Sie wird für Grundstücke erhoben, die zu Wohnzwecken und/oder anderweitig (z. B. gewerblich) genutzt werden können.
  • Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Grad der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung. Sie berechnet sich anhand des beantragten und/oder zur Verfügung stehenden Restmüllbehältervolumens.
  • Möglicherweise kann das rechnerisch ermittelte Volumen auf Grund der zur Verfügung stehenden Behälter nicht in jedem Fall exakt bereitgestellt werden. In diesem Fall ist das nächsthöhere Volumen zu wählen, das dann auch als Grundlage für die Gebührenbemessung dient. Für eine möglichst individuelle Anpassung des Behältervolumens gibt es neben den bekannten Behältergrößen, zusätzliche Behälter mit 40 (nur 1 und 2 Personen Grundstücke) und 80 Liter Volumen. Eine Übersicht und die Ausmaße der Behälter finden Sie weiter unten im Abschnitt „Welche Behälter gibt es?".
  • NEU: vierwöchentliche Leerung für 1-Personen-Grundstücke – nur bei Wahl einer 40 oder 60 Liter Restmülltonne möglich.
  • Grundsätzlich gilt: Das benötigte Behältervolumen ist mit der geringstmöglichen Anzahl an Behältern zu wählen! So helfen sie Kosten zu sparen. Je weniger Behälter von den AVEA-Mitarbeitern bewegt werden müssen, desto mehr Straßen können in einer Tour geschafft werden. Dies spart Zeit und Geld!
  • Für die Bereitstellung von Behältern für Bioabfälle fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
  • Für die Altpapierentsorgung wird ein gebührenfreies Grundvolumen zur Verfügung gestellt. Dieses entspricht im Regelfall dem doppelten Restmüllvolumen (mindestens jedoch 240 Liter). Darüberhinausgehendes Volumen wird mit einer zusätzlichen Leistungsgebühr je Liter berechnet.
  • Eine Eigenerklärung kann jederzeit an den Fachbereich Finanzen geschickt werden.

Gebühren(rechner)

Bitte beachten Sie die Erläuterungen.

* Pflichtfeld

Infos zum Gebührensystem

Mit dem neuen Gebührensystem wird der reine Personenmaßstab durch Grund- und Leistungsgebühr ersetzt. Mit der Aufteilung der Abfallgebühr in Grund- und Leistungsgebühr wird jedes bebaute und selbständig nutzbare Grundstück in Leverkusen an den Kosten der Abfallwirtschaft beteiligt.

  • Was ist eine Grundgebühr und wie wird sie berechnet?
    Die Grundgebühr wird je Grundstück festgesetzt. Ein Teil der Fixkosten der Abfallentsorgung (z. B. für das Müllheizkraftwerk, die Fahrzeuge und das Wertstoffzentrum) wird hierdurch finanziert.
  • Was ist eine Leistungsgebühr und wie wird sie berechnet?
    Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Grad der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Sie berechnet sich folglich anhand des beantragten und/oder auf dem Grundstück zur Verfügung stehenden Restmüllbehältervolumens.
  • Was bleibt?
    Leistungen wie gebührenfreie Sperrmüllabfuhr, stadtteilbezogene Grünschnittsammlung, die Abholung der Weihnachtsbäume etc. bleiben weiterhin bestehen. Auch die Entsorgungsleistung über den gelben Sack ist von der Umstellung nicht betroffen. Die Papiertonnen werden weiterhin alle 4 Wochen geleert. Das gebührenfrei zur Verfügung stehende Papiervolumen erhöht sich. Details sind in den Erläuterungen zur Eigenerklärung unter *7 zu finden. 
    Wie bisher wird es auch zukünftig Restmüllsäcke geben. Diese fassen 70 Liter und dürfen max. 15 kg schwer sein.

An der Gebührenpflicht wird sich durch die Umstellung des Gebührensystems nichts ändern. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstückes, nicht der oder die Mieter. Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner für das gemeinschaftliche Grundstück. Ebenso sind alle Mitglieder einer Entsorgungsgemeinschaft Gesamtschuldner der gesamten Leistung. Mieter zahlen ihre Abfallentsorgungsgebühren über ihre Nebenkostenabrechnung, die sie jährlich von ihrem Vermieter erhalten.

Satzungsgemäß sind alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, der Stadt sämtliche Auskünfte zu erteilen, die für die Erhebung und Errechnung von Abfallentsorgungsgebühren erforderlich sind. Hierzu zählen u. a. Angaben über die Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen, die Anzahl und Größe der gewünschten Abfallbehälter sowie die Höhe des voraussichtlichen Abfallvolumenbedarfes.

Eine solche Auskunft- und Mitwirkungspflicht der Grundstückseigentümer lässt sich darüber hinaus aus § 12 Abs. 1 Nr. 3 a) Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW in Verbindung mit § 90 Abgabenordnung (AO) herleiten.

Warum sollte ich die Biotonne der Eigenkompostierung vorziehen?

Circa ein Drittel des Restmülls ist Bioabfall, allerdings kann davon nur ca. die Hälfte eigenkompostiert werden. Über die Biotonne können zusätzlich auch Abfälle wie Grünschnitt, rohe oder gekochte Obst-, Gemüse- und Speisereste (Wurst, Fleisch, Gräten, Knochen), Kaffeefilter und -satz, Teebeutel und -satz, Milchprodukte ohne Verpackung, Eierschalen, Brot und Brötchen, in haushaltsüblichen Mengen entsorgt werden.

Die Eigenkompostierung ist also auch weiterhin möglich. So kann der eigene Kompost direkt vor Ort genutzt werden. Parallel dazu können alle anderen biologisch abbaubaren Abfälle über die Biotonne gesammelt und verwertet werden. Beides kann also nebeneinander sinnvoll genutzt werden.

Durch die Nutzung der freiwilligen Biotonne, auch bei gleichzeitiger Eigenkompostierung, kann das Regelvolumen von 30 Liter/Person auf das Mindestvolumen von 20 Liter/Person reduziert werden. Dies macht sich in einer geringeren Leistungsgebühr bemerkbar.

Sofern nur die Eigenkompostierung betrieben wird, gibt es weiterhin einen Gebührenabschlag für Eigenkompostierung. Der Eigenkompostierungsabschlag beläuft sich auf 14 % der Leistungsgebühr. Er wird nur für das mindestens zu nehmende Volumen gewährt. Mit der Umstellung des Systems haben alle bisherigen Anträge ihre Gültigkeit verloren. Um den Eigenkompostierungsabschlag (weiterhin) zu erhalten, ist ein neuer Antrag zu stellen. Diesen finden Sie hier. Eine Reduzierung des Restmüllvolumens auf das Mindestvolumen von 20 Liter pro Person ist nur mit Biotonne möglich. 

Bei Nutzung einer Biotonne wird kein Abschlag für Eigenkompostierung gezahlt. Die Kostenersparnis ist bei Nutzung der Biotonne und der damit verbundenen geringeren Leistungsgebühr größer. So wird der Tatsache Rechnung getragen, dass über die Biotonne mehr Bioabfälle erfasst werden können.

Wer sich noch nicht sicher ist, ob er die Biotonne langfristig behalten möchte, aber in der Praxis Erfahrungen sammeln will, hat jederzeit die Möglichkeit die Biotonne wieder abzubestellen. Berücksichtigt werden muss dabei jedoch eine eventuelle Auswirkung auf die Größe des Restmüllbehälters. Ohne Biotonne steigt das Mindestvolumen von 20 Liter auf 30 Liter je gemeldetem Einwohner. Abbestellt werden kann die Biotonne bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen (Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen).

Warum wird ein Regelvolumen bzw. Mindestvolumen vorgegeben?
Wenn keine Richtwerte zu den Volumina pro Einwohner vorgegeben werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass nur aus finanzieller Sicht der kleinste, aber nicht ausreichende Behälter gewählt wird. Dies kann dazu führen, dass der anfallende Abfall in fremden Behältern, Straßenpapierkörben oder in der Landschaft entsorgt wird.

Wie wurde das Regelvolumen pro Einwohner ermittelt?
Bei dem Regelvolumen für Restmüll in Höhe von 30 Litern handelt es sich um das durchschnittlich genutzte Volumen pro Person aus den Vorjahren.

Wie berechne ich mein Behältervolumen?
Das Regelvolumen berechnet sich bei privaten Haushalten nach den Personen, die auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Je gemeldeter Person beträgt das Regelvolumen 30 Liter. Bei Nutzung der gebührenfreien Biotonne reduziert sich das Regelvolumen auf ein Mindestvolumen von 20 Liter pro Person. Das zu wählende Restmüllbehältervolumen darf daher den berechneten Bedarf nicht unterschreiten.

Bei Gewerbetreibenden errechnet sich das Volumen je Einheit pro 14täglicher Leerung in Liter. Hierzu ist eine separate Tabelle inklusive Berechnungshilfe in den Erläuterungen zur Eigenerklärung zu finden. Beim Gewerbetrieb handelt es sich bereits um die Angabe des Mindestvolumens und besteht über die Gewerbeabfallverordnung die Pflicht zur Getrennthaltung der Bioabfälle, so dass zwar eine kostenfreie Biotonne gewählt kann, aber sich dadurch keine Reduzierung des Behältervolumens ergibt.

Darf ich auch einen größeren Restmüllbehälter nutzen, als vorgesehen?
Ja. Sie können jedes Behältervolumen bestellen, dass Sie für Ihr Grundstück benötigen. Es gibt nur eine Grenze von 20 Liter oder 30 Liter pro Person (mit oder ohne Biotonne), die nicht unterschritten werden darf.

Gemäß einer EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz gilt für die Nutzung von Abfallbehältern grundsätzlich, dass diese rollbar sein müssen. Der kleinste rollbare Behälterkorpus ist ein 120 Liter-Behälter, der durch einen Inneneinsatz auf ein 40 L/60 L/80 L-Volumen reduziert werden kann. Das Vorhalten jeder Behältergröße ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Schließlich bedeutet dies nicht nur die Bereitstellung vor Ort, sondern auch die Beschaffung und die Lagerung weiterer Behälter jeder angebotenen Größe. Für eine möglichst individuelle Anpassung werden aber 40 und 80 Liter als neue Behältergrößen eingeführt. 40 Liter sind nur für ein oder zwei Personen auf einem Grundstück vorgesehen.

Für Grundstücke mit nur einer gemeldeten Person gibt es die Möglichkeit eine vierwöchentliche Leerung zu beantragen. Dies ist mit und ohne Biotonne möglich. Mit Biotonne kann ein 40-Liter-Behälter gewählt werden. Ohne Biotonne ist es möglich, sich für einen 60-Liter-Behälter zu entscheiden und diesen vierwöchentlich leeren zu lassen. Die Leistungsgebühr der jeweiligen Behältergröße halbiert sich in diesen Fällen. Die Grundgebühr ändert sich nicht.

Wie groß sind die Behälter?
Die Maße der Rest- und Papiermüllbehälter sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

  40 L 60 L 80 L 120 L 240 L 660 L 770 L 1.100 L 2.500 L 5.000 L
Höhe
(in cm)
94,4 92,5 92,5 94,4 107,5 116,5 132,0 133,0 147,5 150,0
Breite
(in cm)
48,0 48,0 48,0 48,0 58,2 126,5 126,5 137,0 225,0 225,0
Tiefe
(in cm)
55,8 55,8 55,8 55,8 72,8 77,5 77,5 112,8 142,0 263,0

Bei den angegebenen Abmessungen handelt es sich um ca. Angaben laut Hersteller.
Die Abmessungen der Behälter können produktionsbedingt und je nach Hersteller etwas abweichen.

Wann werden die Behälter ausgetauscht?
Die Auslieferung der Biotonnen und die Anpassung des Restmüll- und Papierbehälter erfolgt zum Jahresende 2022, entsprechend der von Ihnen gemachten Angaben in der Eigenerklärung. Die Leerungen der Biotonnen werden erst im Januar 2023 beginnen. Sobald ein konkretes Datum bekannt ist wird an dieser Stelle informiert.

Kann ich im Laufe des Jahres einen Behälterwechsel (größer/kleiner) vornehmen und sind damit Kosten verbunden?
Innerhalb eines Kalenderjahres ist eine Veränderung des (Restmüll-)Behältervolumens grundsätzlich jederzeit möglich. Nach Abschluss der Gebührenumstellung wird ab der zweiten Veränderung innerhalb eines Kalenderjahres eine Gebühr entsprechend der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung erhoben. Während der Umstellungsphase bleiben die Veränderungen gebührenfrei.

Das Mindestvolumen von 20 Liter pro Person bei 14-täglicher Leerung in Verbindung mit der Nutzung der Biotonne darf nicht unterschritten werden. Beim Wechsel zu einem größeren Behälter erhöht sich die Leistungsgebühr entsprechend.

Anträge auf Veränderung des Behältervolumens sind schriftlich an den Fachbereich Finanzen - Abteilung Grundbesitzabgaben, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, zu richten.

Mit Biotonne braucht eine Person nur 20 Liter je Abfuhrrhythmus. Da es solche kleinen Behälter nicht auf dem Markt gibt, können diese Grundstücke ihren Restmüll vierwöchentlich leeren lassen. So kann das Restmüllvolumen auf den tatsächlichen Bedarf angepasst und zeitgleich Gebühren gespart werden. Die Leistungsgebühr halbiert sich in diesem Fall. Auch ohne Biotonne kann eine vierwöchentliche Leerung gewählt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn nicht mehr als ein 60-Liter-Behälter für Restmüll auf dem Grundstück genutzt wird.

In der neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen wurde die Berechnung des Volumens für Gewerbeeinheiten von Einwohnergleichwerten (EWG) auf Einheiten in Litern umgestellt, weil diese Berechnung zielgerichteter und genauer ist.

Anders als bei den Einwohnern, bei denen durch den jährlich neu eingespielten Meldebestand die Datengrundlage aktuell geblieben ist, ist die Datengrundlage der Gewerbe gealtert. Die Grundlagenermittlung für die Festsetzung ist oftmals schon viele Jahre alt. Für eine gerechte Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren und um Entsorgungssicherheit gewährleisten zu können, ist es erforderlich, diese von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Da im Rahmen der Umstellung jeder Eigentümer angeschrieben wird, ist es sinnvoll, dass hierbei auch die Datengrundlage aktualisiert wird.

Was mache ich, wenn mein Grundstück bisher einem Müllverband angehört?
Der Müllverband heißt ab sofort Entsorgungsgemeinschaft. Mit der Umstellung des Systems verlieren alle bisherigen Anträge ihre Gültigkeit. Um einen bestehenden Müllverband als Entsorgungsgemeinschaft weiterzuführen, ist ein neuer Antrag zu stellen. Den Antrag finden Sie hier.

Was bedeutet Entsorgungsgemeinschaft?
Eine Entsorgungsgemeinschaft, ehemals Müllverband, besteht aus zwei oder mehr Haushalten mit benachbarten Grundstücken, die Ihre Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Um eine Entsorgungsgemeinschaft zu bilden, ist ein gesonderter Antrag notwendig. Die Volumenvarianten (Regel- oder Mindestvolumen) sind dabei einzuhalten. Eine Entsorgungsgemeinschaft umfasst grundsätzlich die regelmäßige Abfuhr sämtlicher Abfallarten (Bio-/Rest-/Papierabfälle).

Was ist zu beachten, wenn sich auf dem Grundstück eine Arztpraxis befindet?
Wenn sich auf dem Grundstück eine Arztpraxis befindet, in der krankenhausspezifische Abfälle wie z. B. Wund-/Gipsverbände, Einwegwäsche, unbenutzbar gemachte Einwegspritzen und -skalpelle anfallen, so muss eine Arzttonne beantragt werden. Hierfür steht Ihnen hier ein gesonderter Antrag zur Verfügung. Die Arzttonne ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe entspricht der Gebühr für den jeweiligen Restmüllbehälter.

Was passiert, wenn das Grundstück/Gebäude leer steht?
In diesen Fällen können Sie frei entscheiden, ob Sie einen Restmüllbehälter bestellen möchten. Auch die Größe kann frei gewählt werden. Eine Biotonne oder ein Papierbehälter kann jedoch nur in Verbindung mit einem Restmüllbehälter bestellt werden. Sofern bei einem Leerstand keine Behälter gewünscht werden, vermerken Sie dies bitte freihändig auf der Eigenerklärung.

Sofern ihr Grundstück leer steht und die Abholung der Behälter gewünscht wird, ist dies schriftlich beim Fachbereich Finanzen, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen  oder per Mail an abfall@stadt.leverkusen.de zu beantragen. Ab dem Folgemonat der Antragsstellung entfällt die Abfallentsorgungsgebühr.

Kann ich meine Behälter wöchentlich leeren lassen?
Eine wöchentliche Leerung ist lediglich aus hygienischen Gründen oder bei Stellplatzproblemen möglich. In diesen Fällen ist ein separater Antrag zu stellen. Diesen Antrag finden Sie hier.

Beachten Sie, dass eine wöchentliche Leerung eine Verdoppelung des bestellten Behältervolumens bedeutet und zu zusätzlichen Gebühren führt.

Alle Änderungen sind ausschließlich schriftlich mittels Eigenerklärung an die Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen oder per E-Mail an abfall@stadt.leverkusen.de zu beantragen.

Finden Sie online keine Antwort auf Ihre Frage, wenden Sie sich bitte an die Servicenummer 0214 406-2090 oder schreiben Sie eine E-Mail. Bei Fragen zum Gebührensystem richten Sie diese bitte an abfall@stadt.leverkusen.de. Fragestellungen rund um das Thema Bioabfall werden über info@bioabfall-lev.de beantwortet.

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